Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

AGB der Firma 
MAYER Laserschneiden & Metall

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Kaufverträge sowie für Werk-und Werklieferverträge. Klauseln, welche aufgrund ihrer Rechtsnatur nur auf Kaufverträge anzu-wenden sind, gelten ausschließlich für diese Verträge.

Sind Verbraucher im Sinne des § 13 BGB Vertragspartner, gelten die AGB nur, sofern nach den Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf oder nach den Bestimmungen der § 305 ff. BGB die gesetzlichen Regelungen abdingbar sind.

Die nachstehenden AGB gelten für alle laufenden Geschäftsbeziehungen, sofern sie nicht aus-drücklich, das heißt mit schriftlicher Zustimmung der Firma Metallbau Mayer, abgeändert oder ausgeschlossen werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Einkaufs- und Lieferbedingungen eines Ver-tragspartners verpflichten Metallbau Mayer nicht, auch dann nicht, wenn diesen nicht ausdrück-lich widersprochen wurde.

Die nachstehenden AGB gelten als vereinbart, mit Annahme des Vertragsangebotes, spätestens mit dem Empfang der von Metallbau Mayer gelieferten Ware oder erbrachten Leistung. Die AGB sind einsehbar im Internet unter: www.mayer-laserschneiden.de.

Gegenüber allen Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, gelten die VOB/B in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

Angebot und Preise

Angebote der Firma MAYER Laserschneiden & Metall sind freibleibend, sofern anderes nicht ausdrücklich bei Angebotsabgabe erklärt wird.

Wenn seit dem Vertragsabschluss bis zum Zeitpunkt der Lieferung beziehungsweise Erbringung der Leistung mehr als vier Monate vergehen, gelten zulässige Nachberechnungen, Preiserhöhung, Aufschläge und Abgaben als vereinbart. Wenn Waren oder Leistungen im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses geliefert oder erbracht werden, darf des Entgelts jederzeit angepasst werden.

Höhere Gewalt

MAYER Laserschneiden & Metall hat für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten nicht einzustehen, soweit die Nichterfüllung auf einem außerhalb ihres Einflussbereiches liegenden Hinderungsgrund beruht (zum Beispiel unverschuldete Nichtbelieferung mit Zulieferkomponenten, Naturkatastrophen, Hoheitliche Maßnahmen). Dann ist Metallbau Mayer berechtigt, den vereinbarten Erfüllungstermin angemessen zu verlängern oder vom Vertrag ganz bzw. teilweise zurückzutreten. Metallbau Mayer wird in einem solchen Fall den Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und Zahlungen des Vertragspartners, die ohne Gegenleistung bleiben, unverzüglich erstatten.

Schadenersatzansprüche des Vertragspartners sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

Höhere Gewalt liegt insbesondere dann vor, wenn durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen Ereignisse eintreten, die nach menschlicher Einsicht und Erfahrung nicht vorhersehbar waren, insbesondere mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln, auch bei äußerster Sorgfalt nicht verhindert werden konnten.

Des weiteren sind Schadenersatzansprüche des Vertragspartners ausgeschlossen, wenn die Einhaltung des Vertrages (ganz oder teilweise) nicht möglich ist durch:

Betriebsstörungen, welche auf höhere Gewalt zurückzuführen sind - Arbeiterausstände oder Aussperrungen - Inkrafttreten behördlicher Verordnungen - Rohstoffmangel - von MAYER Laserschneiden & Metall nicht zu vertretene Verkehrsstörungen beim Transport der Ware.

Eigentumsvorbehalt

Alle durch Metallbau Mayer erbrachten Lieferungen und Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB.

Erlischt der Eigentumsvorbehalt durch Verbindung oder Verarbeitung der gelieferten Ware, so tritt die neue Sache anstelle der gelieferten Ware.

Erlischt der Eigentumsvorbehalt an der ursprünglich gelieferten Ware durch Weiterveräußerung des Schuldners, so tritt die daraus resultierende Forderung des Schuldners an die Stelle der unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

MAYER Laserschneiden & Metall ist nach Fälligkeit des Kaufpreises berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Vertragspartner seine Sorgfaltspflicht hinsichtlich unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Ware verletzt oder zahlungsunfähig wird. Das Rücktrittsrecht besteht bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises.

Dem Vertragspartner ist eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware untersagt. Er ist verpflichtet, Metallbau Mayer bei Beeinträchtigungen jeder Art, insbesondere bei Pfändungen in die Vorbehaltsware unverzüglich zu informieren. Bei Verletzung vorstehender Verpflichtungen ist der Vertragspartner zum Ersatz jedes Metallbau Mayer daraus entstandenen Schadens verpflichtet.

Der Eigentumsvorbehalt nach § 449 BGB sowie die vorstehenden Ersatzregelungen (verlängerter Eigentumsvorbehalt) gelten für die jeweils gelieferte Ware, bis zum Ausgleich aller fälligen Forderungen von MAYER Laserschneiden & Metall gegenüber dem Vertragspartner, auch wenn die Fälligkeit der Forderungen bereits vor Lieferung der Ware eingetreten ist.

Gefahrübertragung und Versand

Die Gefahr des Unterganges, der Beschädigung oder Verschlechterung der Ware geht zum Zeitpunkt der Warenübergabe auf den Käufer über.

Wurde zwischen den Vertragspartnern die persönliche Entgegennahme der Ware durch den Käu-fer nicht ausdrücklich vereinbart, geht die Gefahrtragung auf den Käufer über, sobald die Firma Metallbau Mayer die Ware am vereinbarten Lieferort abgestellt hat.

Bei Versand geht die Gefahrtragung auf den Käufer mit der Warenübergabe an den Spediteur oder Frachtführer, jedoch spätestens dann auf den Käufer über, wenn die Ware das Firmengelände der Firma MAYER Laserschneiden & Metall verlassen hat.

Gewährleistung

Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach dem Empfang der Ware der Firma MAYER Laserschneiden & Metall schriftlich mitzuteilen.

Dem Empfang der Ware steht der Zeitpunkt der Lieferung der Ware am vereinbarten Lieferort gleich, sofern die Vertragsparteien nicht ausdrücklich eine anderweitige Vereinbarung über den Empfang der Ware getroffen haben.

Ist aufgrund der Beschaffenheit der Ware, auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der 10-Tages-Frist, ein Mangel nicht feststellbar, dann ist der Vertragspartner verpflichtet, unverzüglich nachFeststellung des Mangels, spätestens jedoch 1 Jahr nach Lieferung oder Empfang, den Mangel bei MAYER Laserschneiden & Metall anzuzeigen.

Nach Ablauf vorstehender Fristen sind jegliche Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners erloschen.

Gewährleistungsansprüche sind weiterhin ausgeschlossen, wenn trotz erkannten Mangels durch den Vertragspartner die Ware be- oder verarbeitet wird oder eine Weiterveräußerung erfolgt.

Bei Vorliegen von Mängeln kann der Vertragspartner erst dann vom Vertrag zurücktreten oder ei-ne Kaufpreisminderung verlangen, wenn der Mangel trotz dreimaliger Nachbesserungsversuche durch Metallbau Mayer nicht beseitigt werden bzw. Metallbau Mayer keine Ersatzlieferung vor-nehmen konnte.

Gewährleistungsansprüche jeglicher Art verjähren nach Ablauf von einem Jahr. Als Beginn der Verjährung gilt der Empfang der Ware im Sinne Ziffer IV. oder bei Werk- bzw. Werklieferungsverträgen die Abnahme der Leistung.

Sicherheitsleistungen

Treten nach Abschluss des Vertrages begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit und / oder Kreditwürdigkeit des Vertragspartners auf, kann Metallbau Mayer vor Erfüllung der zu erbringenden Gesamtleistung oder der noch offenen Teilleistung, eine Vorauszahlung des vereinbarten Preises vom Vertragspartner verlangen.

Anstelle der Vorauszahlung kann der Vertragspartner Sicherheit leisten durch Erbringung einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft einer deutschen Bank. Leistet der Vertragspartner nicht innerhalb von 10 Tagen ab Aufforderung die Vorauszahlung oder erbringt die vorstehende Sicherheitsleistung, kann MAYER Laserschneiden & Metall vom Vertrag zurücktreten. Der Vertragspartner ist für den dadurch entstehenden Schaden ersatzpflichtig.

Schadenersatz

Tritt der Vertragspartner ohne gesetzlich gerechtfertigten Grund vom Vertrag zurück, stehen MAYER Laserschneiden & Metall die gesetzlichen Schadenersatzansprüche, mindestens jedoch ein pauschalisierter Schadenersatz von 15 % des Nettokaufpreises / Nettoauftragswertes zu.

Dem Vertragspartner steht es zur Abwehr des pauschalisierten Schadenersatzbetrages frei, nach-zuweisen, dass Metallbau Mayer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Haftung

MAYER Laserschneiden & Metall haftet unbeschränkt für vorsätzliches oder grob fahrlässiges eigenes Handeln oder Unterlassen oder durch eines Erfüllungsgehilfen.

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, haftet Metallbau Mayer nur, wenn sie auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von MAYER Laserschneiden & Metall oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden aus der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise ist die Haftung für eingetretene Schäden (dies umfasst auch mittelbare Schäden) der Höhe nach auf 100.000,00 Euro pro Schadensfall oder pro Serie zusammenhängender Schadensfälle beschränkt. Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche, unabhängig von deren Rechtsgrund sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Ersatz mittelbarer Schäden (Folgeschäden, entgangener Gewinn, einschließlich des Ersatzes von solchen Schäden, die nicht an den Vertragsprodukten selbst, sondern durch ihre Benutzung, ihre Unbrauchbarkeit oder in anderer Weise an anderen Sachen oder Personen entstanden sind).

Wird der Schaden durch einen Erfüllungsgehilfen der Firma Metallbau Mayer verursacht, haftet die Firma Metallbau Mayer jedoch auch dann nicht, wenn beim Erfüllungsgehilfen ein grobes Verschulden vorliegt, es sei denn, der Erfüllungsgehilfe verletzt Kardinalpflichten.

Entgeltbedingungen

Handwerkerrechnungen sind sofort zur Zahlung fällig, wenn nicht ein Zahlungsziel konkret mit Kalenderdatum angegeben wird.

Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

Für alle abgeschlossenen Verträge gilt ausschließlich deutsches Recht. Als Gerichtsstand wird das Amtsgericht Rosenheim vereinbart.

Vorstehendes gilt auch für Verträge mit ausländischen Vertragspartnern.

Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Wirksamkeit des Hauptvertrages zur Folge.

Anstelle unwirksamer Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten wirksame Klauseln, dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommen. Gleiches gilt für eine Regelungslücke.

Datenschutz

MAYER Laserschneiden & Metall ist berechtigt, geschäftsnotwendige Daten unter Anwendung der Bestimmungen des Datenschutzes zu speichern.